Mutmaßliche Schlamperei

Wie schnell man wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung vor Gericht gestellt werden kann, zeigt der Fall des Neuköllners Thomas Klinger*.

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Samstag, 1. Oktober 2011

Thomas Klinger* sitzt auf seinem Stuhl. Der 27-Jährige befindet sich an diesem Septembermorgen in einem Saal des Amtsgerichts Tiergarten und lauscht den Worten des Staatsanwalts. Emotionslos verließt dieser jene Sätze, die sich für Klinger nach wie vor wie ein schlechter Witz anhören müssen. Schwere Körperverletzung im Tatbestand mit schwerem Landfriedensbruch und versuchter Gefangenenbefreiung. So lautet die Anklage. Bei Verurteilung drohen dem jungen Mann mindestens acht Monate Freiheitsstrafe. Dabei wollte Klinger nur auf einen Freund warten. Es hätte jedem passieren können.

Der Tag an dem Klingers persönlicher Horror beginnt ist der 1. Mai 2011. Wie zigtausend andere Menschen möchte der Bayer, der seit letzten Oktober in Neukölln wohnt, den sonnigen Feiertag auf dem „myfest“ in Kreuzberg verbringen. Mittags trifft er sich mit seinen Eltern zum Essen. Danach geht er mit Freunden auf das Fest rund um die Oranienstraße, anschließend in den Görlitzer Park, wo er zusammen mit 5000 anderen Tanzwütigen, die DJs in der Abendsonne genießt. Hier und da ein Bier. Die Stimmung ist ausgelassen und friedlich.

Um 23Uhr ist die Party im Park vorbei. Ein Freund möchte noch zum Kottbusser Tor, um dort sein abgestelltes Fahrrad abzuholen. An einem Straßenstand kauft Klinger einen Becher Bier und begleitet den Freund zusammen mit vier Bekannten. Sie warten am Rondell unter der Kottbusser Brücke abseits des Trubels. Unter der Hochtrasse befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch versprengte Gruppen der revolutionären 1. Mai Demonstration. Sie liefern sich gerade das alljährliche Scharmützel mit der Polizei. Klinger beobachtet noch ein Handgemenge im Zuge einer Festnahme. Dann geht alles ganz schnell.

Unvermittelt wird er von hinten von einem Polizeibeamten am Arm gepackt und abgeführt. Klinger weiss gar nicht wie ihm geschieht. Er wird von seinen Freunden getrennt, in einen Einsatzwagen geschleppt, sein Handy konfisziert. Wenig später sitzt er in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Flaschenwurf auf einen Polizeibeamten. Zunächst muss Klinger lachen als der LKA-Kommissar ihn mit diesem Vorwurf konfrontiert. Doch der Polizist sagt: „Das Lachen wird ihnen noch vergehen.“ Er sollte Recht behalten.

Verwechslung? Ausgeschlossen!

„Gab es denn die Möglichkeit einer Verwechslung“, fragt die Richterin den Polizisten, der Klinger damals festnahm und an diesem Septembermorgen als Zeuge aussagt. „Nein. Ausgeschlossen“, sagt der Beamte. Und er habe genau gesehen, wie Klinger einen hellen Gegenstand geworfen habe. Der Verteidiger hakt nach: „Für die Anklageschrift sagten sie aus, dass es eine Flasche gewesen sei. Was war es denn nun?“ Der Polizist schlingert, meint er habe nur für den Bruchteil einer Sekunde einen Arm gesehen, wie der etwas geworfen habe, nicht genau was. Doch daran hängt die Anklage, dieser Umstand entscheidet alles. Dann sagt der Polizist den Satz, der alle im Saal aufhorchen lässt: „Ich habe es nicht genau gesehen, ich nahm an, es sei eine Flasche gewesen.“

Eine Anklage wegen schwerem Landfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung aufgrund der Mutmaßung eines einzelnen Beamten, der seitlich durch sein verdrecktes Visier ein Werfen irgendeines Gegenstandes wahrnahm. Deshalb wurde dem 27-Jährigen der Prozess gemacht. Es hätte alles sein können. Vielleicht ein Plastikbecher, ein Papierknäuel für den Abfalleimer oder eine Zigarettenkippe. Darüber hinaus bestreitet Klinger überhaupt irgendetwas geworfen zu haben. Es handelt sich schlichtweg um einen Irrtum! Eine Ausnahme? Man kann es nur hoffen. So viele Anklagen stützen sich auf die Aussagen von Polizisten. Wenn sich Richter nicht mehr auf die Beobachtungen von Beamten verlassen können, auf welche dann?

Doch da gibt es noch weitere pikante Details im Prozess gegen den Neuköllner. Klinger durfte sich vorab nicht zu den Vorwürfen äußern.  „Für unseren Rechtsstaat ist das schlichtweg ein Skandal“, sagt sein Anwalt. Entweder sei die Anfrage auf Stellungnahme untergegangen oder sie wurde bewusst ignoriert. Und es geht noch weiter: Klingers Handy wurde nach dessen Festnahme einbehalten. Auf Anfrage hieß es, es sei verschwunden, ehe es auf wundersame Weise nach zwei Monaten wieder auftauchte. Schlamperei bei Polizei und Justiz? Eine Ausnahme?

Thomas Klinger wird schließlich aufgrund von weiteren Zeugenaussagen und begründetem Zweifel an seiner Schuld freigesprochen. Wenigstens der Rechtsstaat funktioniert noch. Zum Schluss gibt der Staatsanwalt den belehrenden Ratschlag, dass man sich am 1. Mai nicht am Kottbusser Tor aufhalten sollte. Richtig! Sonst könnte man fälschlicherweise beschuldigt, abgeführt und angeklagt werden.

*Name von der Redakion geändert.

Kommentare:

  • dom sagt:

    ein großes Herz für den letzten Satz.

  • sam sagt:

    schließe mich an!

  • jon sagt:

    sicher, dass die Anklage nicht „versuchte Körperverletzung“ lautete? Wenn die Vermutung „Papierknäuel“ besteht, spricht das nicht für eine Verletzung (und dann ist auch das Strafmaß ein anderes). Bei aller gerechtfertigter Empörung sind es doch die Details die guten Journalismus ausmachen

  • Fabian Friedmann sagt:

    Sie lautete auf Körperverletzung, da der Polizist eindeutig den Wurf einer Flasche aus der Hand des Beklagten wahrgenommen hatte. Das genügt zur Anklage auf Körperverletzung, Landfriedensbruch und versuchter(!) Gefangenenbefreiung. Dass es sich auch um einen anderen Gegenstand hätte handeln können, kam erst in der Verhandlung heraus, als der Polizist seine Anschuldigungen relativierte. Da war aber die Anklageschrift längst geschrieben. Ich habe den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt und weiss, was ich gehört und gesehen und habe. Darüber hinaus wurde der Text vor Veröffentlichung vom Beklagten gelesen und der Wahrheit entsprechend abgesegnet. Dass Details guten Journalismus ausmachen ist unbestritten.