Flüchtlinge im Rixpack: Zumutbare Zustände?

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Wie sieht der Senat den Vorwurf, im Hostel Rixpack seien Flüchtlinge unzumutbar untergebracht (wir berichteten und haben mit dem Hostel-Besitzer gesprochen)? Zwei Grünen-Politikerinnen im Abgeordnetenhaus fragten nach. Die Antwort des Senats basiert auf den Eindrücken von Mitarbeitern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), die das Rixpack besichtigt haben. Die Antwort des Senats in ihren in ihren wichtigsten Punkten.

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Dienstag, 24. Februar 2015

Wie betreibt der Senat die Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels wie dem Rixpack?
Mit den großen Anbietern von Gemeinschaftsunterkünften wie z.B. der PeWoBe schließt das LAGeSo Verträge, die unter anderem Qualitätsstandards bei der Unterbringung festlegen. Bei Hostels, die Flüchtlinge aufnehmen, wird darauf jedoch verzichtet.

Das LAGeSo sieht sich nicht in der Lage, unangemeldete Kontrollbesuche durchzuführen, weil diese vertraglich nicht fixiert sind. Es gilt das Prinzip des freien Marktes. Die Antwort der Senats liest sich, als halte die Behörde diesen Verzicht auf Standards und deren Kontrolle bei der Unterbringung für legitim, da Hostels wie das Rixpack nur als Zwischenlösung gelten. Angeblich nutzt der Senat die Hostels nur für eine „kurzfristige Übergangszeit“, wenn in Gemeinschaftsunterkünften keine Plätze frei sind.

Wie bewertet der Senat die Zustände im Rixpack?

Zu dem Hauptvorwurf mangelnder Hygiene vor Ort verliert der Senat in seinem Antwortschreiben kein Wort. Zu den Kochmöglichkeiten heißt es dort: „in eingeschränktem Umfang“ vorhanden. Die Ausstattung wird als „im Wesentlichen ausreichend“ bezeichnet. Übersetzt: Keine tollen Zustände, aber zumutbar.

Unternimmt der Senat etwas?

Seit dem Aufkommen der Vorwürfe gilt ein Belegungsstopp für das Rixpack. Die bisher dort untergebrachten Asylsuchenden wurden in andere Unterkünfte verlegt. Außerdem prüft das LAGeSo, Rückforderungen an Rixpack-Besitzer Richter zu stellen. Auf welcher Basis, bleibt unerwähnt und schleierhaft, denn:

Das einzige was das Landesamt beanstandet, ist eine mangelhafte Dokumentation der behördlichen Genehmigungen für die Unterbringung. Diese sollen der Behörde nachgereicht werden. Wenn diese vorliegen und eine erneute Vor-Ort-Besichtigung des LAGeSo keine Mängel feststellt (was aus Sicht des Senats schon jetzt der Fall ist, siehe oben), kann Rixpack-Betreiber Richter das Geschäft mit der Unterbringung von Flüchtlingen wieder aufnehmen.

Am Mittwoch, den 25.2., wird erneut in der Bezirksverordnetenversammlung über den Fall debattiert.

Die Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus (PDF, 80 KB)

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