Wer die Wahl hat…

Zwei Wahlen, drei Stimmen – wer die Wahl hat, muss wissen, wie’s geht. Hier kommt unser Wahl1x1 – damit am 18. September nichts schief läuft. (mehr …)

Sonntag, 21. August 2011

Wowereit oder Künast. Oder doch ganz anders. Tag der Entscheidung ist der 18. September, und das gleich doppelt: Von 8-18 Uhr kannst du deine Stimmen für das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen abgeben. Bisher schwanken die Umfragen, das Ergebnis ist kaum vorherzusagen. Auch deshalb ist jede Stimme wichtig. Anders gesagt: „Dürfen ist Pflicht.“ (Karl Valentin)

„Mein Wahlkreis“ oder „Wo wohne ich eigentlich?“

Neukölln ist in sechs Wahlkreise unterteilt. Obacht: Je nach Wahlkreis unterscheiden sich die zu wählenden Direktkandidaten für das Berliner Abgeordnetenhaus. Jeder Bürger gibt seine Stimmen in dem Wahlkreis ab, in dem er gemeldet ist. Die genaue Adresse findest du in der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 27. August in deinem Briefkasten landen sollte. Keine erhalten? Dann ab zum Bezirksamt und die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

©Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Die Landeswahlleiterin für Berlin. www.wahlen-berlin.de


Wahlkreis Neukölln 1:
Gebiet um den Hermannplatz, Reuterkiez und die Sonnenalle nördlich der Ringbahn. 2006 erhielt die SPD-Kandidatin 38,2 Prozent der Stimmen.

Wahlkreis Neukölln 2: Wohngebiete beiderseits der Hermannstraße und der Karl-Marx-Straße nördlich der Ringbahn. 2006 erhielt der SPD-Kandidat 40,4 Prozent der Stimmen.

Wahlkreis Neukölln 3: Gebiete Silbersteinstraße, Lahnstraße, Neuköllnische Allee, Gradestraße und Blaschkoallee. 2006 erhielt die SPD-Kandidatin 40,5 Prozent der Stimmen.

Wahlkreis Neukölln 4: Gebiete Buckower Damm, Grüner Weg, Stuthirtenweg und Ringslebenstraße.  2006 erhielt der CDU-Kandidat 39,9 Prozent der Stimmen.

Wahlkreis Neukölln 5: Rudower Straße, Kölner Damm und Gropiusstadt. 2006 erhielt der CDU-Kandidat 40,8 Prozent der Stimmen.

Wahlkreis Neukölln 6: Gebiete Zwickauer Damm, Stubenrauchstraße, Waltersdorfer Chaussee und Waldstraße. 2006 erhielt der CDU-Kandidat 40,5 Prozent der Stimmen.

Was wähle ich eigentlich? – 3 Stimmen, zwei Wahlen

Bei der BerlinWahl 2011 gibt’s zwei auf einen Streich: die Wahl des Abgeordnetenhauses, aus dem der Berliner Bürgermeister und der Senat (die Landesregierung) hervorgeht und die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung (kurz BVV), die den Neuköllner Bürgermeister bestimmt.

Die Wahl des Abgeordnetenhauses

Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin ist das, was in anderen Bundesländern das Landesparlament ist. Für die Wahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen.

Die Erststimme entscheidet darüber, welcher Kandidat aus deinem Wahlkreis in das Abgeordnetenhaus einziehen darf. Hier gilt: The Winner takes it all – wer die meisten Stimmen auf sich vereint, darf sich fortan Abgeordneter des Landes Berlin nennen. Pro Wahlkreis zieht also ein Direktkandidat in das Berliner Parlament ein. Die Direktkandidaten der großen Parteien findest du hier:

Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis im Abgeordnetenhaus. Kurz: Je größer der Stimmanteil einer Partei, desto mehr Sitze. Deshalb ist die Zweitstimme auch die wichtigere der beiden Stimmen. Im Gegensatz zur Erststimme wählst du keinen Kandidaten, sondern gibst die Stimme der Partei deines Vertrauens und ihrer Landesliste.  Bekommt eine Partei beispielsweise 13 Sitze, ziehen die ersten 13 Kandidaten der Liste in das Landesparlament ein. Die Partei mit den meisten Zweitstimmen stellt in der Regel den Bürgermeister von Berlin.

Die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung

Grob gesagt: Was das Abgeordnetenhaus für Berlin ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung für Neukölln. Für die Wahl des „Neuköllner Parlaments“ kannst du nur eine Stimme vergeben. Das Prinzip der Wahl entspricht dem der Zweitstimme zur Wahl des Abgeordnetenhauses – du wählst eine Partei und die dazugehörige Liste, die Gesamtzahl der Stimmen entscheidet über die Anzahl der Plätze jeder Partei in der BVV. Hier findest du alle kandidierenden Parteien und ihre Listen (PDF)

Darf ich überhaupt wählen?

Im Gegensatz zur Wahl des Abgeordnetenhauses, zu der nur Volljährige mit deutschem Pass berechtigt sind, gelten für die BVV-Wahl erleichterte Voraussetzungen. Bedingung eins: Du bist mindestens 16 Jahre alt. Bedingung zwei: Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes und wohnst seit mindestens drei Monaten in Berlin.

Alles zu anstrengend?

Mach’s doch per Brief: Einfach das Online-Formular ausfüllen und du erhältst sämtliche Wahlunterlagen per Post ins Haus. Rechtzeitig absenden, fertig.

Demnächst bei Wahl & Kampf: die Parteien und ihre Wahlprogramme – was steckt drin?

Bis dahin, der Wahl-O-Mat:




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