Spätis ohne Sonntag?

Ein selbst ernannter Hilfssherrif schwärzte in Prenzlauer Berg einige „Spätis“ beim Ordnungsamt an – und schon müssen im Berliner Norden viele Shops am Sonntag geschlossen bleiben. Ein Szenario, dass uns auch in Neukölln bald erwartet? 

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Dienstag, 17. April 2012

Bis zuletzt herrschte Krieg in Prenzlauer Berg. Ein selbst ernannter Hilfssheriff dokumentierte umfassend sonntägliche Verstöße von etwa 60 Spätkaufbetreibern gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz und legte sie dem Ordnungsamt zur Kontrolle vor. „Es gibt Gesetze, da müssen sich alle dran halten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagte der private Ermittler der BILD-Zeitung. Daraufhin reagierte ein Ladenbesitzer und veröffentlichte Name und Telefonnummer des „Spätkauf-Hassers“, der sich über nächtliche Drohanrufe von verärgerten Kunden freuen durfte. Polizei, Anwälte und das LKA befassen sich seitdem mit den Kriegsparteien.

Ein Blick ins Gesetz erstaunt: Offiziell dürfen Spätis und Kioske ab Sonntagnachmittag nur bestimmte Artikel verkaufen, wie Brötchen, Zeitungen und Milchprodukte. Wer dann noch eine Genehmigung für Reisebedarf hat – dazu zählen Andenken, Stadtpläne und Lebensmittel zum sofortigen Verzehr – kann seine Öffnungszeit bis 20 Uhr ausdehnen. Bier oder Spirituosen dürften sonntags eigentlich überhaupt nicht über die Späti-Ladentheke gehen. Dass diese Regeln in der Praxis oftmals anders interpretiert werden, wissen Späteinkäufer aus langjähriger Erfahrung. Aber wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter.

Sonn- und Feiertagsruhe hat Vorrang

Doch aufgrund der Beschwerden des Hilfssheriffs handelte das Prenzelberger Ordnungsamt. Einige Betreiber trafen Strafen von bis zu 2500 Euro, anderen droht gar die Schließung. Die groteske Folge: Manch Kiosk hat zwar weiterhin geöffnet, die Hälfte des Sortiments steht aber nicht zum Verkauf und wird mit Tüchern abdeckt. Da der Sonntag zu den umsatzstärksten Tagen zählt, beklagen viele Händler nun finanzielle Einbußen und fordern die Gleichstellung mit Tankstellen, die sonntags rund um die Uhr Lebensmittel verkaufen dürfen. Zuständig für eine solche Gesetzesänderung wäre die Senatsverwaltung für Integration, Frauen und Arbeit. Dort macht man den Betreibern aber wenig Hoffnung: „Es ist keine Novellierung vorgesehen, weil die Sonn- und Feiertagsruhe Vorrang hat“, sagte ein Sprecher von Arbeitssenatorin Dilek Kola dem Tagesspiegel.

Und in Neukölln? Hier scheint sich das Einlenken gegenüber der gesetzlichen Obrigkeit – ganz traditionell – in Grenzen zu halten. Bei einem sonntäglichen Streifzug durch die Kieze haben bis auf wenige Ausnahmen alle Spätis geöffnet. Ein Abweichler, der seinen Laden schon um 16 Uhr zu macht, ist der TNS Shop in der Flughafenstraße. Dessen Pächter sagt: „Die kleinen Spätis können sich die Ausfälle des umsatzstärksten Tages nicht leisten, deshalb nehmen die das Risiko in Kauf. Aber viele werden irgendwann umdenken, wenn die Bußgelder zunehmen oder sie Angst haben müssen, dass ihr Laden dicht gemacht wird.“

In Neukölln nehmen viele Ladenbesitzer das Risiko in Kauf

Auf Nachfrage geben sich die betreffenden Ladenbesitzer ahnungslos. Man habe sonntags ganz normal geöffnet, das Ordnungsamt sei noch nie da gewesen, auch sonst keine Beschwerden. Augen zu und durch wie bisher, heißt die kollektive Devise. Auch wenn man damit offenkundig gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz verstößt. Doch ist dies eine Situation, mit der alle leben können: die Kunden müssen nicht auf den Einkauf am Sonntag verzichten, die Ladenbesitzer machen ordentlich Umsatz, das Ordnungsamt sieht nicht so genau hin und spart sich den Kontrollaufwand.

Problematisch wird es nur dann, wenn neu eröffneten Spätis der Verkauf am Sonntag vom Ordnungsamt vorab untersagt wird und sich der Betreiber daran hält, während seine Konkurrenten weiter fröhlich Geschäfte machen. Die Betroffenen könnten das Ordnungsamt mit Anzeigen zum Einschreiten auffordern und schnell wären Verhältnisse wie im Kriegsgebiet Prenzlauer Berg auch in Neukölln und anderen Bezirken an der (Sonn-)Tagesordnung.

 

Zum Hintergrund:

Die Tradition langer Verkaufszeiten reicht bis in die DDR zurück. Schichtarbeiter sollten nicht vor leeren Regalen stehen müssen, wenn sie spät von der Arbeit kamen. Im Volksmund wurde daraus der „Späti“. Nach der deutschen Einheit galten deren Sonderrechte nicht mehr. In den Neunziger Jahren klagten Imbissbetreiber gegen Spätverkaufshändler, um zu verhindern, dass dort Bier oder Schnaps abends billiger zu haben waren als bei ihnen. Seit 2006 erlaubt das Ladenöffnungsgesetz von Montag bis Sonnabend den Verkauf aller Waren rund um die Uhr. Somit geht es nur noch um Verstöße an Sonntagen, die dem Ordnungsamt in der Regel von Konkurrenten aus dem örtlichen Einzelhandel angezeigt werden.

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