Prozessauftakt zum Mord an Luke Holland

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Vertreter der Initiative Burak B. vor dem Gerichtsgebäude in Moabit.

In dieser Woche begann der Prozess um den Mord an dem Briten Luke Holland im September 2015. Die Initiative Burak B. beobachtet die Verhandlung und schließt mögliche Verbindungen nicht aus. Am Montag folgt der nächste Prozesstag.

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Samstag, 19. März 2016

Fotos: Emmanuele Contini

Am vergangenen Montagmorgen begann der Prozess der Schwurgerichtskammer des Kriminalgerichts Moabit. Angeklagt ist Rolf Z. (63), der noch am Abend des Mordes an Luke Holland (31) festgenommen worden war. Luke Holland ist ein Zufallsopfer; so bewertet es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Die Anklage lautet: Heimtückischer Mord und unerlaubter Waffenbesitz. Luke Holland war am 20. September gegen 6 Uhr morgens vor der Bar Del Rex in der Ringbahnstraße/Ecke Walterstraße in Neukölln erschossen worden. Das Gericht geht davon aus, dass zwischen Täter und Opfer keine Beziehung bestand, eventuell nicht einmal gesprochen wurde. Rolf Z. wohnt keine 50 Meter neben dem Tatort. Man fand in seiner Wohnung unter anderem eine Schrotflinte und an seiner Hand sowie der Kleidung Schmauchspuren.

Luke Holland, Anwalt und Oxford-Absolvent, hielt sich seit etwa einem halben Jahr in Berlin auf und beriet ein Start-Up-Unternehmen. In Neukölln wohnte der Brite seinen Eltern zufolge gerade einmal fünf Tage, als er am Samstagabend im Del Rex als DJ auflegte. Vor der Tür der Bar soll er kurz einen Anruf entgegengenommen haben. Nach dem Telefonat wurde er Aussagen des Gerichtsmediziners zufolge „aus nächster Nähe“ erschossen. Direkte Zeugen der Tat scheint es nicht zu geben. Doch die Indizienkette gegen den Angeklagten ist als relativ stark zu bewerten. Oberstaatsanwalt Michael von Hagen schlug daher am Montag vor, dass der Angeklagte den Mord gestehen könne, um die Verhandlung zu beschleunigen.

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Noch offen blieb im Prozess bislang, inwieweit ausländerfeindliche Motive in Bezug zu der Tat stehen könnten und ob es Parallelen und neue Erkenntnisse zum Fall Burak Bektas (22) gibt, die zur Aufklärung an dessen Mord beitragen könnten. Der 22-Jährige wurde im April 2012 in Neukölln auf offener Straße erschossen und lange gab es keinerlei Hinweise, wer der Täter sein könnte. Fest steht, dass Rolf Z. in Polizeiakten zum Fall Burak 2012 auftaucht, nachdem nach Hinweisen aus der Bevölkerung angegeben worden sei, dass Rolf Z. illegale Schießübungen in Rudow und auch in der Nähe des Mordes an Burak am Vivantes Klinikum Neukölln abgehalten habe.

Nebenkläger im Prozess gegen Rolf Z. sind die Eltern Rita und Philip Holland. Die Mutter trägt vor Gericht ein Amulett mit dem Foto ihres lachenden Sohnes. „Wir wollen wissen, warum unser einziger Sohn sterben musste“, sagt sie vor Prozessbeginn der Presse. Ihre Anwälte Onur Özata und Mehmet Daimagüler haben einen psychologischen Gutachter beauftragt, der die Zeugenaussagen und das Verhalten des Angeklagten genau verfolgt und am Montag, den 21. März, seine Einschätzung geben wird. Mehmet Daimagüler vertritt u.a. Nebenkläger im NSU-Prozess in München. Die Hollands haben nach eigenen Angaben Kontakt mit Buraks Familie und vertrauen der Burak-Initiative und ihren Mitgliedern.

Rolf Z., der schweigend im Gerichtssaal sitzt, hat zwei Verteidiger, Sebastian Schmidt und Daniel Lehnert, deren Anträge zur Aussetzung des Verfahrens am Mittwoch jedoch zurückgewiesen worden sind. Weitere Anträge (u.a. wegen angeblicher Strafvereitelung im Dienst durch den Staatsanwalt) wurden am Montag abgelehnt. Der Richter erbat sich daraufhin die Stellung von Anträgen seitens der Verteidigung in „konzentrierter Form“. Zuweilen wirkt es, als seien die Anwälte mit dem Fall überfordert.

Absolut tödlicher Schuss

Der vorsitzende Richter sprach bereits am Montag von einem „wenig komplexen Tathergang“. Der Angeklagte Rolf Z. wirkte bei den Ausführungen nicht gänzlich unbeteiligt, manchmal schaute er sogar Richtung Zuschauerbank. Am Mittwoch hingegen war sein Blick nach unten gerichtet, während eine Dreiviertelstunde lang detailliert ausgeführt wurde, wie Luke Holland aus rein medizinischer Sicht gestorben ist und dass er selbst bei sofortiger ärztlicher Hilfe keine Chance zu überleben gehabt habe.

Eine Juristin, die während ihrer Zeit als Referendarin mit dem Fall betraut war, beschreibt im Gespräch mit neukoellner.net, dass das Leben des Rolf Z. den Akten zufolge auf sie „sehr einsiedlerisch“ gewirkt habe. Rolf Z. trägt lange graue Haare und Vollbart. Die Kleidung, die er am Morgen der Tat getragen haben soll, erscheint im Zeugenstand wie aus einem Clint-Eastwood-Film: Schwarzer langer Mantel, Jeansjacke, Jeans, Stiefel, auch von einem Hut war die Rede.

Schmauchspuren an Hand und Wohnungstüre

Der mutmaßliche Täter soll sich mit der Schrotflinte nach der Tat gemäßigten Schrittes vom Tatort entfernt haben. Rolf Z. sagte bei der Erstvernehmung, dass er am 20. September wenig geschlafen, aber ein Mittelalterfest in Oranienburg besucht habe. Er brach gegen 8 Uhr von zu Hause auf und zeigte Bahnfahrkarten, die dem Gericht vorliegen. Gegen 21 Uhr wurde er an der Ecke Silbersteinstraße/Walterstraße festgenommen. Bei seiner Vernehmung soll er nach Honigwein gerochen haben, sagt der Polizist, der ihn vernommen hat. Allerdings sei er „weder verwundert, noch verwirrt“ gewesen. Er habe sich „kooperativ und ruhig“ verhalten, so äußert sich auch der junge Polizist der Hundertschaft, der ihn festnahm.

An der Handkante von Rolf Z. wurden am Abend noch Schmauchspuren sichergestellt. Ebenso konnten diese am Vormittag bereits an seiner Wohnungstür und in der Wohnung nachgewiesen werden. Die Anwälte von Rolf Z. gaben zu bedenken, dass die Schmauchspuren an der Hand des Angeklagten vom Besuch des Mittelalterfestes stammen könnten. Mit letzter Sicherheit kann der Sachverständige dies nicht ausschließen; der Anwalt der Nebenkläger Daimagüler gibt in einer Erklärung am Mittwochnachmittag zu bedenken, ob auf einem Mittelalterfest überhaupt gewöhnlicherweise geschossen werde.

Barbesitzer sagt noch aus

Die Bar Del Rex ist mittlerweile geschlossen. Der Barbesitzer ist für Anfang April als Zeuge geladen. Nach Angaben der Burak-Initiative habe seine Aussage zur Festnahme des Rolf Z. geführt. Rolf Z. soll sich in der Tatnacht beschwert haben, dass in der Bar kaum noch Deutsch gesprochen werde. Allerdings ist es bislang reine Spekulation, ob sich der Angeklagte sich Zugang zur Bar verschaffen wollte, ob es um Ruhestörung oder eine ausländerfeindliche Motivation ging. Bislang schweigt Rolf Z. vor Gericht.

Aufgrund der Aussagen der Sachverständigen steht fest, dass es sich um einen einzigen Schuss in den Bauch aus einer Schrotflinte älteren Modells gehandelt haben muss. Luke Holland verstarb noch auf dem Weg ins Vivantes Klinikum Neukölln. Die dort diensthabende Ärztin fasst im Zeugenstand ihren ersten Eindruck von damals zusammen: „Wer macht denn sowas? Der war irgendwo reingeraten, wo er nicht hingehörte“. Damit beschreibt sie, dass Luke Holland sich vom äußeren Erscheinungsbild her schon von den üblichen Fällen in der Notaufnahme unterscheide, die sonst bei ihr eingeliefert würden. Als Inhaberin eines Jagdwaffenscheins wisse sie: Wer auf den Kopf oder das Herz schieße, der töte sofort. Luke Holland jedoch habe ihr zufolge noch einige Minuten gelebt. Ganz genaue Angaben könne kein Arzt darüber treffen.

Über eine Stunde führt der Gerichtsmediziner der Charité seine Untersuchungen an dem Leichnam in der Sofortobduktion am 20. September Luke Hollands aus. Die Beschreibungen der inneren Verletzungen des Toten sind für die Mutter des Opfers nicht zu ertragen. Sie bleibt der Verhandlung am Mittwochnachmittag fern. Das Ehepaar Holland reist aus Manchester an allen Prozesstagen an.

Aufruf zur Prozessbeobachtung

Der vorsitzende Richter der Strafkammer begründet zum Abschluss der Verhandlung den Wechsel in Saal 500, einen Hochsicherheitssaal, den Prozessbeteiligte und Zuschauer getrennt betreten müssen. Aus Vorsicht vor „linksgerichteten Kreisen“ habe er diesen Saal gewählt und erwähnt die Burak-Initiative, die auf ihrem Blog zur Prozessbeobachtung aufrief. „Harmlos“ sei es heute zwar gewesen, so der Richter, an man wisse nie. Die Mutter eines Freundes von Burak hat sich, wie auch andere Mitglieder der Initiative, für einzelne Prozesstage Urlaub genommen. Etwa zehn Zuschauer kamen am Mittwoch.

Gegen die Exfreundin von Rolf Z., die die Wohnung mit ihm teilt, läuft ein gesondertes Verfahren. Bei der Wohnungsdurchsuchung am Nachmittag des 20. September 2015 wurden nicht nur im Zimmer des Rolf Z. Waffen und Munition sichergestellt, sondern auch bei ihr verdächtige Gegenstände gefunden.

Das Urteil wird für den 25. April erwartet.
Prozess gegen Rolf Z.
Aktenzeichen 529 KS 1/16
Raum: Saal 500, Turmstraße 91, 10559 Berlin
Fortsetzungstermine: 21.3., 23.3., 4.4., 6.4., 11.4., 13.4., 18.4. und 25.4. um 9 Uhr.

Demonstration zum 4. Todestag von Burak B.
Samstag, 9. April um 14 Uhr – Rudower Str. 51, Krankenhaus Neukölln
http://burak.blogsport.de

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