Streit ums Kopftuch

RathausMuslima Betül Ulusoy hat eine Debatte ums Kopftuch im öffentlichen Dienst Neuköllns entfacht. Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am vergangenen Mittwoch sollte zur Aufklärung der Vorwürfe ans Bezirksamt beitragen.

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Freitag, 12. Juni 2015

Es war das bestimmende Thema der letzten Tage im Neuköllner Rathaus. Eine angehende Juristin wollte ihr Referendariat beim Bezirksamt Neukölln antreten, aber weil Betül Ulusoy Kopftuchträgerin ist, wollte das Bezirksamt erst überprüfen, ob dies rechtlich möglich sei. Ohne das Ergebnis abzuwarten, ging die junge Juristin in die Offensive und machte die aus ihrer Sicht wahrgenommene Diskriminierung öffentlich. Startschuss für ein Politikum, mit dem sich die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am vergangenen Mittwoch befassen musste.

Hat das Bezirksamt zunächst absichtlich verweigert?

Denn durch die Veröffentlichung der Vorkommnisse war zuletzt der Eindruck entstanden, das Bezirksamt habe Ulusoy die Stelle absichtlich verweigert. Auch deshalb sah sich Bürgermeisterin Dr. Franziska Giffey (SPD) zu einer Stellungnahme veranlasst: „Man habe im Bezirksamt einen Entschluss gefasst, der der geltenden Rechtsordnung entspricht.“ Heißt: Ulusoy darf die Stelle antreten. Aber: Mitarbeiter, die im Bereich der Rechtspflege (bzw. Justizvollzuges und Polizei) beschäftigt sind und religiöse Symbole öffentlich zur Schau stellen, sind grundsätzlich von hoheitlichen Aufgaben entbunden. So sieht es das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz vor.

Allerdings lässt das Gesetz eine Ausnahmeregelung für Auszubildende und Beamte im Vorbereitungsdienst zu. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht bezüglich einer Lehrerin in Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass man ihr das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht grundsätzlich nicht verbieten dürfe. Auch deshalb machte die Neuköllner Opposition (Grüne, Linke und Piraten) Druck auf Giffey.

Opposition fordert Antworten

Ob das Bezirksamt hier nicht einen „unnötigen und teuren Rechtsstreit sehenden Auges in Kauf“ nehme, fragte Thomas Licher (Linke). Und auch Oppositionsführerin Gabriele Vonnekold (Grüne) wollte wissen, ob man der Bewerberin zunächst die Vertragsunterzeichnung nicht mehr zugestanden habe, nachdem die Bewerberin mit Kopftuch erschienen sei. „Wir haben zu keiner Zeit eine Diskriminierung vorgenommen oder eine Ablehnung ausgesprochen. Das Bezirksamt hat lediglich gesagt, dass es eine Prüfung vornehme“, sagte Giffey, die darüber hinaus betonte, dass es sich nach wie vor um eine „ungeklärte, rechtliche Frage“ handele. Denn Lehrer in Nordrhein-Westfalen seien ihrer Meinung nach nicht mit Rechtsreferendaren in Neukölln zu vergleichen.

Die Kopftuchdebatte könnte für Giffey auch deshalb ein Nachspiel haben, weil die Verfassungsrichter durch ihr Urteil das Prinzip der Religionsfreiheit gegenüber dem staatlichen Neutralitätsanspruch zuletzt deutlich gestärkt hatten. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) wollte eine Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes prüfen, das dauert aber noch an.

Schlagzeilen, die der Bezirk nicht braucht

Darüber hinaus bekommt Ulusoy viel Rückhalt von Migrantenverbänden. Auf Facebook hatte sie vergangene Woche ihre Follower dazu aufgerufen, Anfragen an das Bezirksamt zu versenden. Und auch Oppositionsführerin Gabi Vonnekold legte den Finger in die Wunde: „Wir haben damit mal wieder eine der klassischen Schlagzeilen produziert, die dieser Bezirk nun wirklich nicht braucht.“

Neuköllns Bürgermeisterin Franziska Giffey bezog dazu deutlich Stellung, fast schon im Stile ihres Mentors und Vorgängers Heinz Buschkowsky: „Ich kann nur hoffen, dass die hoheitsbegleitenden Aufgaben in Staat, Verwaltung und Gemeinwesen weiterhin frei von religiösen Symbolen bleiben.“ Da mögen ihr dennoch viele beipflichten. Denn, obwohl wir in einem freiheitlichen und toleranten Rechtstaat leben, welcher die freie Ausübung der Religion garantiert, muss ein staatliches Gebilde frei von derlei Einfluss bleiben.

Berliner Senat gefordert

Allerdings muss die Frage, ob eine generelle zur Schau Stellung religiöser Symbole in Tätigkeiten mit hoheitlichen Aufgaben untersagt werden müsste, angesichts der Stärkung der Religionsfreiheit und der einhergehenden öffentlichen Debatte, erneut einer Prüfung unterzogen werden. Sollte es hier nicht bald zu Rechtssicherheit kommen, könnte die Diskussion im öffentlichen Dienst zur langwierigen Hängepartie werden. Für den Berliner Senat, das Bezirksamt und Bürgermeisterin Franziska Giffey.

+++Update: Betül Ulusoy lässt die Frist zur Anmeldung verstreichen und tritt damit die Stelle im Neuköllner Bezirksamt doch nicht an. Bürgermeisterin Giffey zeigt sich verägert. Mehr Infos hier.+++

Diesen Sonntag (14.06) diskutiert Betül Ulusoy in der Sehitlik-Moschee mit Bundesjustizminister Heiko Maas, Falko Liecke (Kreisvorsitzender CDU Neukölln), Winfriede Schreiber (ehm. Leiterin Verfassungsschutz Brandenburg) zum Thema: „Muslimische Realitäten in Deutschland – Wie geht der Staat und die Gesellschaft damit um?“. Ab 14 Uhr.

 

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Kommentare:

  • Robert Niedermeier sagt:

    Verrückte Debatte, da es sich beim „Kopftuch“ gar nicht um ein religiöses, schon mal gar nicht um ein politisches „Symbol“ handelt, es ist einfach ein Kleidungsstück.
    Religiöser Brauch ist es auch, dass männliche Muslime sich möglichst „unauffällig“ kleiden sollen. Wann kommt also der nächste antimuslimisch motivierte Rassist um die Ecke und denunziert den unauffälligen Kleidungsstils eines muslimischen Mitarbeiters als „religiöses Symbol“, um diesen von seinem Arbeitsplatz zu vertreiben?
    Und was passiert, wenn eine Christin oder Atheistin ein schickes Kopftuch trägt, wird sie bezichtigt, eine radikale Theo-Faschistin zu sein, die ihrer Neutralitätspflicht nicht nachzukommen vermag?
    Das Problem an dieser geschmacklosen Debatte ist vor allem, dass man Menschen aufgrund eines Accessoires ungeheuerliches unterstellt. Das hat mit meinem Verständnis von einer säkularen, liberalen, rechtsstaatlichen, demokratischen und toleranten Gesellschaft nichts zu tun. Der „Kopftuchstreit“ ist schlicht beschämend.

  • Marko Preuß sagt:

    Lieber Robert,
    interessanterweise sieht die Bewerberin selber im Kopftuch ein religiöses Symbol.
    Ansonsten kann das ganze kein „Nachspiel“ für die Bürgermeisterin haben, denn sie hat ein derzeit gültiges Gesetz angewandt. Es bleibt zu klären, inwieweit dieses einer Verfassungsbeschwerde standhält. Das aber ist nicht Sache eines Bezirksamtes.
    Interessant finde ich, dass der CDU – VORSITZENDE Liecke einen Beschluss des Bezirksamtes mit dem stv. BZBM Liecke öffentlich angreift… Aber gut. …

  • Robert Niedermeier sagt:

    @preuß: Das tut sie selbst gerade nicht. „Denn zum einen trägt ein Beamter das religiöse Bekenntnis an sich, sodass es – anders als bei einem religiösen Symbol im Raum – allein ihm und nicht dem Staat zugeordnet wird. Ich trage mein Kopftuch an mir und hänge es nicht in jeden Raum, den ich betrete, schon gar nicht an meinen Arbeitsplatz.“ (Betül Ulusoy)